Dänishe regulationen ab kupierte hunde



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Ethic regulations of the Danish Kennel Club

Alle Ohrenkupierte Hunde geboren ab und einschließlich dem 1. Juli 2009 können nicht ausgestellt werden, dieses ist unabhängig davon wo der Hund geboren ist. Für Ohrenkupierte Hunde die vor dem 1. Juli 2009 geboren sind gilt, Hunde geboren in einem Land wo das Kupieren der Ohren verboten ist, dürfen nicht ausgestellt werden (Für Dänisch gezüchtete Hunde gilt, dass Ohrenkupierte Hunde die nach dem 1. Januar 1985 geboren sind nicht ausgestellt werden dürfen).

Schwanzkupierte Hunde, die nach dem 1. Juni 1996 geboren wurden, können in folge des dänischen Gesetzes nicht ausgestellt werden, egal aus welchem Land sie stammen. Das Verbot gilt auch für Hunde, die aus Tierärztlichen Gründen kupiert wurden, unabhängig von einer Tierärztlichen Bescheinigung. Folgende Rassen sind vom Schwanzkupierverbot ausgenommen:
Bretonischer Spaniel, Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Drahthaar Vizsla, Kurzhaar Vizsla, und Weimaraner.

Für Hunde, geboren vor dem 1. Oktober 2004 gilt, das, wenn der Hund mit Stumpfschwanz geboren ist und dieses nicht bereits aus der Ahnentafel hervorgeht, ist eine dänisch- oder englischsprachige Tierartzbescheinigung aus dem Land, wo der Hund gezüchtet wurde, vorzulegen, aus der hervorgeht, das der Hund mit Stumpfschwanz geboren wurde.
Für Hunde, die nach dem 1 Oktober 2004 geboren sind, können nur folgende Rassen mit natürlichem Stumpfschwanz ausgestellt werden: Australian Shepherd, Australian Stumpy Tail Cattle Dog, Boston Terrier, Bourbonnais-Vorstehhund, Bouvier des Flandres, Brasilianischer Terrier, Dansk/svensk gårdhund, English Bulldog, Entlebucher Sennenhund, Französiche Bulldogge, Gos D’Atura Catalá (Katalanischer Schäferhund), Jack Russell Terrier, Karelischer Bärenhund, King Charles Spaniel, Langhaariger Pyrenäen-Schäferhund, Mudi, Old English Sheepdog, Perro De Agua Español, Polski Owczarek Nizinny, Pyrenäen-Schäferhund mit kurzhaarigem Gesicht, Schipperke, Schwedischer Vallhund, Welsh Corgi Pembroke.
Für alle anderen Rassen, geboren nach dem 01. Oktober 2004, gilt (ausgenommen Bretonischer Spaniel, Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Drahthaar Vizsla, Kurzhaar Vizsla, und Weimaraner die von dem Schwanzkupiergesetz ausgenommen sind) dass man sie als Hunde mit fehlenden Körperteilen ansieht und sie können folglich nicht ausgestellt werden (sie werden disqualifiziert.).

Nach dänischem Gesetz ist es auch verboten, Wolfsklauen aus kosmetischen Ursachen zu entfernen. Da das Gesetz betreffend kupierung/andere operative Eingriffe von Land zu Land verschieden ist, darf der Richter in seiner Beurteilung nicht darauf Rücksicht nehmen, ob der Hund in Übereinstimmung mit dem Standard kupiert wurde oder seine Wolfsklauen entfernt bekommen hat.